Der Versicherungsschutz besteht
für den privaten Lebensbereich
für den beruflichen Lebensbereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
als Mieter oder Eigentümer einer und zwar der selbstbewohnten Wohneinheit (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung).
Der Versicherungsschutz bezieht sich
auf Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Lebenspartner und die minderjährigen Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Zu den mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder
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